Rechtliche Anforderungen für Amazon
Auf dieser Seite erfährst du, welche rechtlichen Anforderungen du beachten musst, wenn du deine Artikel auf Amazon verkaufen möchtest.
Rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um unverbindliche Informationen allgemeiner Art, die eine qualifizierte rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. |
1. Rechtliche Grundlagen für Amazon-Händler:innen
Wenn du Artikel über Amazon anbietest, bist du verpflichtet, bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) sowie die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA).
In den folgenden Kapiteln zeigen wir dir:
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allgemeine Informationen zu den Vorgaben,
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wie Amazon die Vorgaben umsetzt,
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und was du tun musst, um weiterhin gemäß den Vorgaben auf Amazon zu verkaufen.
2. EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) verpflichtet Hersteller:innen und Händler:innen, für die Produktsicherheit bestimmter Waren zu sorgen und dazu bestimmte Informationen bereitzustellen. Zu diesen Informationen zählen Angaben zur Hersteller:in sowie zur verantwortlichen Person in der EU, Produktwarnhinweise und Gefahrgutinformationen. Die Verordnung zielt darauf ab, die Marktüberwachung im Hinblick auf unsichere oder gefährliche Produkte zu verbessern und gleichzeitig die Verbraucherrechte von Käufer:innen unsicherer Produkte zu stärken.
Weitere Informationen findest du im PlentyONE Product Information Hub.
2.1. Umsetzung der GPSR-Vorgaben auf Amazon
Um den GPSR-Vorgaben gerecht zu werden, stellt Amazon neue Funktionen zur Verfügung, über die die notwendigen Produkt- und Hersteller:innendaten eingestellt werden können:
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Im Amazon Seller Central gibt es neue Eingabefelder, in denen Angaben zu Hersteller:in und zur EU-verantwortliche Person hinzugefügt werden können.
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In PlentyONE kannst du die weiteren erforderlichen Informationen zu Hersteller:in und EU-verantwortliche Person im Menü Einrichtung » Artikel » Hersteller pflegen.
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Produktwarnhinweise und Gefahrgutinformationen kannst du über den Feed Textdatei für den Feed für Angebote zu Amazon übertragen.
In den folgenden Kapitel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du diese Informationen einstellst und zu Amazon überträgst.
2.2. Angaben zu Hersteller:in und EU-verantwortlicher Person übertragen
In diesem Kapitel erfährst du, wie du Hersteller:innendetails in PlentyONE einstellst, um die GPSR-Vorgaben zu erfüllen.
Info
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Um die GPSR-relevanten Informationen zu Hersteller:in und EU-verantwortlicher Person an Amazon zu übertragen, gehe vor wie folgt:
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Im Amazon Seller Central, pflege die Felder für die Hersteller:in und die EU-verantwortliche Person.
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In PlentyONE, navigiere in den Bereich Einrichtung » Artikel » Hersteller.
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Klicke auf die Hersteller:in.
→ Das Tab Einstellungen öffnet sich. -
Fülle die folgenden Felder aus:
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E-Mail: Die E-Mail-Adresse der Hersteller:in.
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EU-Verantwortlicher E-Mail: Die E-Mail-Adresse der EU-verantwortlichen Person.
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Speichere () die Eingabe.
Weitere Informationen zur Bereitstellung GPSR-relevanter Informationen findest du im Amazon Seller Central.
2.3. GPSR-relevante Dokumente (Compliance Media) bereitstellen
In diesem Kapitel erfährst du, wie du Informationen zur Produktsicherheit und Gefahrgutangaben in PlentyONE einstellst, um die GPSR-Vorgaben zu erfüllen.
Um die GPSR-Vorgaben einzuhalten, kannst du sicherheitsrelevante Dokumente und Medien hochladen und direkt mit deinen Amazon-Angeboten verknüpfen. Die Dokumente und Medien werden über die folgenden Attribute im Feed-Typ Textdatei für den Feed für Angebote zu Amazon übertragen:
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compliance_media_content_type: Der Typ des Inhalts. Eine Übersicht über die verfügbaren Inhalts-Typen findest du in Tabelle 1.
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compliance_media_source_location: Der Download-Link zum Dokument oder Medium.
Wichtig: Google Drive-URLs und Dropbox-URLs werden nicht unterstützt. -
compliance_media_content_language: Die Sprache, in dem das Dokument oder Medium verfasst ist.
Um die Attribute an Amazon zu übermitteln, legst du für jedes Attribut eine Eigenschaft an und verknüpst sie mit der Variante. In den folgenden Kapiteln erfährst du, wie du die Eigenschaften anlegst und welche Besonderheiten es dabei für die Attribute und deren Inhalte gibt.
2.3.1. Inhalts-Typ für GPSR-relevante Dokumente und Medien übertragen
Mit dem Attribut compliance_media_content_type überträgst du den Inhalts-Typ der GPSR-relevanten Dokumente und Medien zu Amazon. Gehe dafür wie folgt vor:
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Erstelle eine Eigenschaft des Typs Auswahl für das Attribut.
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Wichtig: Für die Eigenschaft darf nur der Name compliance_media_content_type benutzt werden. Der Inhalts-Typ wird sonst nicht an Amazon übermittelt.
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Verknüpfe die Eigenschaft mit dem Amazon-Feld compliance_media_content_type.
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Füge Auswahlwerte für die Eigenschaft hinzu.
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Speichere dazu die verfügbaren Inhalts-Typen als einzelne Auswahlwerte.
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Wichtig: Für die Namen der Auswahlwerte dürfen nur die Namen der Inhalts-Typen verwendet werden, wie in der Spalte Inhalts-Typ angegeben. Zum Beispiel: patient_fact_sheet.
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Verknüpfe die Eigenschaft mit den passenden Varianten.
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Wähle in der Drodown-Liste Wert den Inhalts-Typ aus, der dem Dokument oder Medium entspricht.
Inhalts-Typ | Erläuterung |
---|---|
patient_fact_sheet |
Patienten-Informationsübersicht |
provider_fact_sheet |
Anbieter-Informationsübersicht |
installation_manual |
Installationshandbuch |
instructions_for_use |
Gebrauchsanweisung |
user_guide |
Benutzerleitfaden |
user_manual |
Benutzerhandbuch |
safety_information |
Sicherheitsinformation |
2.3.2. Link zu einem Dokument oder Medium bereitstellen
Über das Attribut compliance_media_source_location kannst du den Download-Link zu einem Dokument oder Medium bereitstellen. Gehe dafür wie folgt vor:
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Erstelle eine Eigenschaft des Typs Text für das Attribut.
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Wichtig: Für die Eigenschaft darf nur der Name compliance_media_source_location benutzt werden. Der Download-Link wird sonst nicht an Amazon übermittelt.
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Verknüpfe die Eigenschaft mit dem Amazon-Feld compliance_media_source_location.
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Verknüpfe die Eigenschaft mit den passenden Varianten.
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Gib als Wert der Eigenschaft den Download-Link zum Dokument oder Medium ein, das du bereitstellen möchtest.
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Wichtig: Der Link muss zu einem direkten Download führen und nicht nur zur Vorschau des Dokuments.
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Wichtig: Google Drive-URLs und Dropbox-URLs werden nicht unterstützt.
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2.3.3. Die Sprache des Dokuments oder Mediums übermitteln
Wenn du Bilder oder Dokumente bereitstellst, müssen die darin enthaltenen Informationen in den offiziellen Sprachen der jeweiligen Länder verfasst sein, in denen du deine Artikel anbietest. Mit dem Attribut compliance_media_content_language übermittelst du, in welcher Sprache die Information verfasst ist. Gehe dafür wie folgt vor:
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Erstelle eine Eigenschaft des Typs Auswahl für das Attribut.
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Wichtig: Für die Eigenschaft darf nur der Name compliance_media_content_language benutzt werden. Die Sprache des Dokuments oder Mediums wird sonst nicht an Amazon übertragen.
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Verknüpfe die Eigenschaft mit dem Amazon-Feld compliance_media_content_language.
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Füge Auswahlwerte für die Eigenschaft hinzu.
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Speichere dazu die Locale-Sprachcodes der benötigten Sprachen als einzelne Auswahlwerte. Zum Beispiel
de_DE
für deutsch.
Hinweis: Der Locale-Sprachcode ist eine Kombination aus dem ISO 639-1 Sprachcode und dem ISO 3166-1 Ländercode. -
Eine Liste mit den verfügbaren Locale-Sprachcodes für das Attribut compliance_media_content_language findest du hier.
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Verknüpfe die Eigenschaft mit den passenden Varianten.
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Wähle in der Drodown-Liste Wert den Sprachcode der Sprache aus, in der das Dokument oder Medium verfasst ist.
3. EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA)
Am 28. Juni 2025 tritt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen in der Europäischen Union zur Verbesserung der Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Ziel ist es, Hindernisse durch uneinheitliche nationale Regelungen zu beseitigen. Dadurch soll der freie Verkehr für barrierefreie Waren und Dienstleistungen gefördert und gleichzeitig die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen verbessert werden.
Die EAA richtet sich an Hersteller:innen, Importeure, Händler:innen und Dienstleistungserbringer:innen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, sowie an die Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sie gilt unter anderem für folgende Produkte und Dienstleistungen:
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Computer und Betriebssysteme
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Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte
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TV-Geräte mit Internetzugang
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E-Books und E-Reader
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Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten)
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Telekommunikationsdienste
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Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z. B. Video-on-Demand, Streaming-Plattformen)
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Bank- und Finanzdienstleistungen
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E-Commerce-Plattformen
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Notrufnummer 112
Die Richtlinie legt spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit dieser Produkte und Dienstleistungen fest. Die Anforderungen sind in Anhang I der EU-Richtlinie aufgelistet und betreffen vor allem:
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Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen zugänglich sein (z. B. durch Screenreader-Kompatibilität, Untertitel, Audiodeskription).
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Bedienbarkeit: Produkte und Dienste müssen ohne komplizierte manuelle Interaktion benutzbar sein (z. B. mit Tastatur oder assistiven Technologien).
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Verständlichkeit: Informationen und Navigation müssen klar und einfach strukturiert sein.
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Robustheit: Produkte und deren Schnittstellen müssen mit einer Vielzahl von Hilfsmitteln und Technologien kompatibel sein.
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Bereitstellung von Informationen über Barrierefreiheitsfunktionen
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Verwendung offener Standards
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Dokumentation und technische Unterstützung zur Barrierefreiheit (z. B. Help-Desk)
Rechtliche Umsetzungen im DACH-Raum
Land | Umsetzung des EAA |
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Deutschland |
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Österreich |
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Schweiz |
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und ist daher nicht verpflichtet, die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) direkt umzusetzen. Es gibt also kein Schweizer Pendant wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland oder das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich. Schweizer Unternehmen, die in der EU Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen allerdings die EAA-Anforderungen erfüllen. |
3.1. Umsetzung der EAA-Vorgaben auf Amazon
Um den EAA-Vorgaben gerecht zu werden, fordert Amazon, dass die in der EU angebotenen Produkte folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Barrierefreiheit sicherstellen: Das Produkt muss für Menschen mit Behinderung nutzbar sein.
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CE-Kennzeichnung sicherstellen: Betroffene Produkte müssen die CE-Kennzeichnungsvorschriften erfüllen. Details zur CE-Kennzeichnung findest du im Amazon Seller Central.
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Barrierefreiheitsfunktionen transparent machen: Die Produktbeschreibung auf der Detailseite muss Informationen zur Barrierefreiheit der Produkte enthalten.
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Weitere EU-Vorgaben einhalten: Neben der Barrierefreiheit müssen betroffene Produkte auch folgenden Regelungen entsprechen:
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EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
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RoHS-Richtlinie (Beschränkung gefährlicher Stoffe)
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EU-Vorschriften zur Marktüberwachung
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Amazon behält sich das Recht vor, Produkte zu entfernen, die gegen die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) verstoßen.
3.2. EAA-konforme Produkte auf Amazon verkaufen
Wer auf Amazon Produkte anbietet, die unter die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) fallen, ist ab dem 28.06.2025 verpflichtet, sicherzustellen, dass diese den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Amazon überprüft die Einhaltung und kann Produkte bei Verstößen vom Marktplatz entfernen.